Entscheidung des HTTV-Präsidiums für den Mannschafts-Spielbetrieb ab heute und vorerst gültig bis 08.11.2020
Die rasant steigenden Corona-Zahlen machen auch vor Hessen nicht halt. In den vergangenen Tagen haben uns vermehrt Fragen und Bedenken aus den Kreisen und von Vereinen erreicht. Deshalb hat das HTTV-Präsidium als Entscheidungsgremium des Hessischen Tischtennis-Verbandes e.V. (HTTV) mit Beschluss vom 20. Oktober 2020 entschieden, Abschnitt M 5 der Wettspielordnung anzuwenden.
M 5 …. Verlegung von Spielterminen
Das Entscheidungsgremium darf Abweichungen von WO G 6 bzgl. der Verlegung und Absetzung von Spielterminen beschließen.
Demnach gilt ab sofort (20.10.2020), bis vorerst 8. November 2020:
Vereine, die in der jetzigen Situation nicht spielen wollen, können kurzfristig, kostenfrei und unkompliziert (ohne Zustimmung des Gegners) eine Spielabsetzung beantragen.
Der Antrag auf Absetzung kann sowohl vom Heim- als auch Gastverein an den zuständigen Spielleiter gestellt werden. Die Antragsfristen gemäß Ziffer 6.1.6 des Abschnitts G der WO werden für den genannten Fall außer Kraft gesetzt.
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