Absetzung von Spielen ab sofort ohne Konsequenzen möglich – Spiele können wie geplant durchgeführt werden

Entscheidung des HTTV-Präsidiums für den Mannschafts-Spielbetrieb ab heute und vorerst gültig bis 08.11.2020

Die rasant steigenden Corona-Zahlen machen auch vor Hessen nicht halt. In den vergangenen Tagen haben uns vermehrt Fragen und Bedenken aus den Kreisen und von Vereinen erreicht. Deshalb hat das HTTV-Präsidium als Entscheidungsgremium des Hessischen Tischtennis-Verbandes e.V. (HTTV) mit Beschluss vom 20. Oktober 2020 entschieden, Abschnitt M 5 der Wettspielordnung anzuwenden.

M 5 …. Verlegung von Spielterminen
Das Entscheidungsgremium darf Abweichungen von WO G 6 bzgl. der Verlegung und Absetzung von Spielterminen beschließen.

Demnach gilt ab sofort (20.10.2020), bis vorerst 8. November 2020:

Vereine, die in der jetzigen Situation nicht spielen wollen, können kurzfristig, kostenfrei und unkompliziert (ohne Zustimmung des Gegners) eine Spielabsetzung beantragen.

Der Antrag auf Absetzung kann sowohl vom Heim- als auch Gastverein an den zuständigen Spielleiter gestellt werden. Die Antragsfristen gemäß Ziffer 6.1.6 des Abschnitts G der WO werden für den genannten Fall außer Kraft gesetzt.

Der Antrag darf von den Vereinen frühestens sieben Tage und spätestens 48 Stunden vor dem Termin des Mannschaftskampfes an den Spielleiter gestellt werden. Gerade bei kurzfristigen Absetzungswünschen ist die Online-Spielverlegung über click-TT nicht anzuraten, da in diesem Fall zunächst der Gegner seine Einwilligung vornehmen muss. Daher sollte der Verein den direkten Kontakt zu dem zuständigen Spielleiter suchen (Telefon/E-Mail). Die Umsetzung durch den Spielleiter ist spätestens 24 Stunden vor Beginn des Mannschaftskampfes vorzunehmen.

Da die 48-Stunden-Regel am 20. und 21. Oktober noch nicht greifen kann, dürfen dort angesetzte Spiele kurzfristig abgesetzt werden.  Diese Absetzung muss in Absprache der Mannschaften mit dem Spielleiter erfolgen.

Die abgesetzte Begegnung wird, so denn möglich, zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Ein unvollständiges Antreten wird weiterhin nicht sanktioniert. Ebenso erfolgt für ein Nichtantreten einer Mannschaft, bis einschließlich 08. November 2020, keine Bestrafung.

Die Vorgaben für Spielabsetzungen aufgrund eines Covid-19-Falls oder einer behördlich angeordneten Quarantäne bleiben weiterhin bestehen. Die entsprechende Abwicklung in diesen Fällen erfolgt nach wie vor ausschließlich über den Ressortleiter Mannschaftsport.
 

Begründung der Entscheidung:

Die hessische Landesregierung hat bisher ihre Vorgaben für den Sport nicht dahingehend verändert, dass ein pauschales, landesweites Aussetzen des Sportes nötig ist. Des Weiteren stellt sich die Lage innerhalb Hessen zurzeit, trotz der teils hohen 7-Tage-Inzidenzen, sehr heterogen dar.

Der HTTV möchte dieser Situation gerecht werden und allen Vereinen, die zum jetzigen Zeitpunkt spielen können und möchten, dies weiterhin ermöglichen. Wer nicht spielen möchte, muss dies auch nicht tun! Es wird somit keine Mannschaft dazu gezwungen am Spielbetrieb teilzunehmen.

Wir haben uns mit allen vorliegenden Fakten und Szenarien ausführlich beschäftigt und das Für und Wider abgewogen. Auch ein „Weiter wie gehabt“, eine Unterbrechung oder sogar ein Saisonabbruch sind Möglichkeiten, die bei solchen Entscheidungen in Betracht gezogen werden müssen. Hierbei sind alle Einschätzungen, die uns aus den Bezirken, Kreisen und den Vereinen erreicht haben, eingeflossen.

Der HTTV hat gegenüber den Sportlerinnen und Sportlern sowie alles Beteiligen in den Vereinen eine hohe Verantwortung, dieser kommen wir mit der neuen Regelung nach, wir haben aber auch die satzungsgemäße Aufgabe, den Tischtennissport zu pflegen, weshalb uns ein noch gravierenderer Einschnitt im Moment nicht zielführend erscheint.

Sollten sich die Vorgaben durch die hessische Landesregierung ändern, wird der HTTV die Situation umgehend neu bewerten und entsprechende Beschlüsse fassen.

Weiterhin werden die Situation in den kommenden Tagen weiterhin genau beobachten und analysieren, und vor Ablauf der genannten Frist am 8. November 2020, erneut bewerten. Die Vereine werden hierüber rechtzeitig informiert.

Aufruf an alle Mannschaften die spielen: bitte halten sie sich an die entsprechenden Hygienekonzepte und tragen sie damit zum Gesundheitsschutz bei.

Bei Fragen wenden sie sich gerne an die Geschäftsstelle des HTTV.

Bleiben Sie rücksichtsvoll, achtsam und gesund!

HTTV-Präsidium

Updated: 15. November 2020 — 17:22