Diese Stichtage gelten für die Meldung zur Saison 2014/15 sowie für die Kreiseinzelmeisterschaften, da diese nach dem 01. Juli des jeweiligen Jahres durchgeführt werden.
Für alle Kreis- und Bezirks-Einzelmeisterschaften und Ranglistenspiele gelten uneingeschränkt die Stichtage der kommenden Spielzeit, wenn die Veranstaltungen bereits vor dem 01. Juli des jeweiligen Jahres durchgeführt werden. D. h. für die Kreisvor- und endranglisten gelten die Stichtage der Saison 2016/17 (siehe auch Ziffer 3.1.1.3 der Jugendordnung).